o.media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der O.media GmbH (nachfolgend: O.media oder Agentur) und dem Kunden.

 1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt O.media nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung eigener Geschäftsbedingungen erfolgt.

 1.3 Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. DIe jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://media.ogroup.de/agb abrufbar.

 

2.   Auftragserteilung

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung seitens O.media.

 2.2 Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.

 2.3 Angebote von O.media sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist O.media zum Rücktritt berechtigt. An verbindliche Angebote hält sich die Agentur in Ermangelung anderweitiger Bestimmung vier Wochen gebunden, maßgeblich das Angebotsdatum.

 2.4 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software, Konzeption und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Verwendung oder die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 2.5 Da O.media bei Domain Name Service Verträgen keinen Einfluss auf die Vergabe von Domainnamen hat, kommen diese Verträge erst mit der rechtswirksamen Eintragung des Kunden als Nutzungsberechtigter bei der zuständigen Registrierungsstelle zustande.

 

3.   Zusammenarbeit

3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen bei den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

 3.3 Bei Bedarf erstellt O.media über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt widerspricht.

 

4.   Leistungen

4.1 Die Einzelheiten der von O.media für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

 4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist O.media nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

 4.3 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

 4.4 Bezieht sich eine Leistung auf die technische Umsetzung von Internetanwendungen, so gilt als Maßstab für die mängelfreie Umsetzung deren Funktionsfähigkeit in den Browsern „Microsoft Edge“, „Google Chrome“, “Apple Safari” und „Mozilla Firefox“ in deren Standardausführung auf einem Desktop-PC und in der jeweils aktuellsten Version zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistung.

 4.5 Alle genannten Termine sind grundsätzlich als unverbindliche Angaben zu verstehen, soweit diese nicht in Textform durch O.media als verbindlich bestätigt wurden.

 4.6 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

 4.7 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, §6) oder höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat O.media nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. O.media wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

5.   Media Budgets

5.1 Da aufgrund externer Einflüsse eine exakte Erreichung der Budgetgrenze nicht immer gewährleistet werden kann, kann das vereinbarte Media-Budget um bis zu 5 Prozent über- oder unterschritten werden

 5.2. Mit der Medialeistung angebotene Volumina wie Ad Impressions und Clicks beruhen auf Erfahrungswerten und können vom Vermarkter/Publisher in dem vorgesehenen Schaltungszeitraum möglicherweise nicht erbracht werden. In diesem Fall ist O.media berechtigt, den Schaltungszeitraum bis zur Erfüllung der gebuchten Volumina zu verlängern und dabei auf vergleichbare Platzierungen auszuweichen, soweit die ursprünglich gebuchte Platzierung zum Ende des ursprünglich gebuchten Schaltungszeitraum nicht mehr verfügbar ist.

 5.3. Angegebene Zielwerte wie Cost-per-Mille (CPM), Return-on-Adspend (ROA/KUR), Cost-per-Order (CPO), Cost-per-Lead (CPL) oder Cost-per-Click (CPC) können preislichen Schwankungen aufgrund des Programmatischen Biet-Verfahrens oder Saisonaler Unterschiede unterliegen und können daher gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.

 

6.   Mitwirkungsleistungen

6.1 Der Kunde unterstützt O.media bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Teststellungen, Zugangsdaten, Waren und Daten („Inhalte“).

 6.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde nach Zeitaufwand (§10) die hierfür anfallenden Kosten.

6.3 O.media wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen. Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet, hierzu erforderliche Vollmachten zu erteilen.

 

7.   Leistungsänderungen, Abnahme

7.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies in Textform mit. O.media wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung und ggf. Umsetzung ist nach Zeitaufwand (§10) zu vergüten.

 7.2 O.media teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird O.media entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

 7.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Falls nicht, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

 7.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und der Umsetzung der Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. O.media wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

 7.5 Wünscht O.media eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so wird O.media dem Kunden dies in Textform mitteilen und einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen werden von O.media getragen.

 7.6 Nach Aufforderung durch O.media ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Dies gilt auch für die Abnahme von Entwürfen und Zwischenergebnissen, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nicht nach, so gilt die Leistung als erbracht, nachdem zwei Wochen seit dem Datum der Aufforderung zur Abnahme verstrichen sind.

 7.7 Betrifft die geschuldete Leistung Änderungen an bestehenden Produkten, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn dem Kunden mitgeteilt wurde, dass die Leistung ausgeführt ist und er nicht binnen einer Woche widerspricht.

7.8 Änderungswünsche nach Abnahme sind ein neues Vertragsangebot.

 

8.   Rechte

8.1 O.media gewährt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt O.media dem Kunden für erbrachte gestalterische Leistungen jeder Art ein nicht exklusives Nutzungsrecht ausschließlich für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke.

 8.2 Will der Kunde von O.media gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorar Absprache.

 8.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

 8.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

 8.5 Der Kunde ist verpflichtet, O.media auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken zu nennen.

 8.6 Sofern im Rahmen eines Vertrages Software zur Verfügung gestellt wird, geschieht dies unter ausdrücklicher Einbeziehung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

 

9.   Materialien und Inhalte, Domain-Namen

9.1 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist O.media nicht verantwortlich. O.media ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, wird den Kunden aber auf ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

 9.2 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte O.media selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

 9.3 Im Fall der beauftragten Registrierung von Domainnamen obliegt die Prüfung auf Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte dem Kunden.

 9.4 Für den Fall, dass O.media von dem Vorwurf über Gesetzesverstöße des Kunden Kenntnis erlangt, ist O.media berechtigt, ohne Rücksprache und Prüfung den Zugang zu den Angeboten des Kunden zu sperren oder die Verträge fristlos zu kündigen.

 

10.  Vergütung, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

10.1 O.media ist berechtigt, für in sich abgeschlossene oder selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

 10.2 Mangels anderer Vereinbarungen erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand und es sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von O.media anwendbar. Ein aktueller Vergütungskatalog ist auf Nachfrage erhältlich.

 10.3 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 10.4 Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die O.media im Rahmen des Auftrags entstehen, sind vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

 10.5 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als zehn Prozent übersteigen, wird O.media den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

 10.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Höhe der Vergütung.

 10.7 Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche aus der Vertragsbeziehung Eigentum (Vorbehaltsware) von O.media. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde O.media unverzüglich zu benachrichtigen.

 

11.  Zahlungsbedingungen, Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

11.1 Soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart, sind sämtliche Zahlungen ohne Skontoabzug innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bankspesen sind vom Kunden zu tragen. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, schuldet er, sofern er Unternehmer ist, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Ist der Kunde Verbraucher, schuldet er bei Verzug 10 % Zinsen jährlich, sofern er keinen geringeren Zinsschaden nachweist.

 11.2 O.media kann Angebote des Kunden für Abrufe von Dritten sperren oder Verträge außerordentlich kündigen, wenn sich der Kunde mit fälligen Forderungen mehr als vier Wochen in Verzug befindet.

 11.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

 11.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis, bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

 

12.  Mängelansprüche

12.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. O.media ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

 12.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Nacherfüllung von O.media verweigert wird oder für den Kunden unzumutbar ist.

 12.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr und gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit nicht die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit betroffen sind.

 

13.  Support

13.1 O.media gewährt dem Kunden in Verbindung mit den erbrachten Leistungen Unterstützung bei Bedienungsfragen und technischen Problemen.

 13.2 Nach Abnahme (§7) ist der Support kostenpflichtig (§10), soweit er nicht durch andere Vereinbarungen abgedeckt ist.

 13.3 O.media steht jedoch nicht dafür ein, dass eine Lösung innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgen kann, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt möglich oder nach technischen Gesichtspunkten praktikabel ist.

 

14.  Haftung

14.1 Im Fall des Vorsatzes haftet O.media unbeschränkt. In Fällen einfacher und grober Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet O.media auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Bei Ausfall von Hosting-Diensten ist die Haftung pro Fall auf ein Monatsmiete Entgelt begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 14.2 O.media haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Daten des Kunden auf einem Webserver. Der Kunde hat für eine ausreichende Datensicherung selbst Sorge zu tragen.

 14.3 Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

15.  Geheimhaltung, Datenschutz

15.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionen des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 15.2 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

 15.3 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig. Ungeachtet dessen darf O.media den Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 15.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Daten und Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend vor unbefugter Benutzung geschützt werden können. Zur Verbesserung der Sicherheit können im Einzelfall zusätzliche technische Vorkehrungen abgestimmt werden. O.media übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Daten auf Webservern oder in E-Mails.

 15.5 O.media ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung betreffende Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist.

 

16.  Abwerbeverbot

16.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Satz 1 zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern (einschl. Prämien, Tantiemen) des betreffenden Mitarbeiters, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Satz 1 von der betreffenden Partei abgeworben wird, wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeiters maßgeblich ist, das er im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.

 

17.  Referenzwerbung, Signierung, Belegexemplare

17.1 O.media darf den Auftrag für Eigenwerbung publizieren. O.media darf das Projekt als Teil des Portfolios   in Online- und Printmedien abbilden, darauf verlinken oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich nutzen. Die Eigenwerbung erfolgt nicht, bevor der Kunde das Projekt öffentlich gemacht hat.

 17.2 O.media darf die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, insbesondere den Namenszug, das Logo oder sonstige geschäftlich übliche Kennzeichen bzw. Bezeichnungen mit Link zur Website von O.media auf Inhalten, die für den Kunden erstellt wurden, dezent platzieren. Erbringt O.media Leistungen aus dem Bereich des Webdesigns wird O.media im Impressum der Website genannt.

 17.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde O.media mind. 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. O.media ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen, sofern O.media nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

 

18.  Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort ist der Ort der O.media Niederlassung.

 18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden sowie über dessen Zustandekommen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Leipzig, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. O.media hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

 18.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

 18.4 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.